Die Honigverordnung (HonigV) legt fest, welche Anforderungen Honig in Deutschland erfüllen muss, damit er als „Honig“ in den Verkehr gebracht werden darf. Ziel ist Verbraucherschutz und Qualitätssicherung.
Wichtigste Regeln in KĂĽrze
- Keine Zusatzstoffe / keine Entzug von Bestandteilen: Dem Honig dürfen keine Stoffe hinzugefügt werden und honigeigene Stoffe dürfen ihm nicht entzogen werden — sonst darf er nicht als Honig verkauft werden.
- Pollen: Pollen sind natürlicher Bestandteil des Honigs. Werden Pollen entfernt (z. B. starker Filterung), muss das Produkt entsprechend gekennzeichnet (z. B. „gefilterter Honig“) und darf nicht irreführend als unveränderter Honig verkauft werden.
- Wassergehalt: Der zulässige Wassergehalt liegt im Allgemeinen bei höchstens 20 %. Für Heidehonig und einige Spezialhonige gelten höhere Grenzwerte (z. B. bis 23 %). Die konkreten Werte sind in der Verordnung geregelt.
- Kennzeichnungspflichten: Auf dem Glas müssen u. a. die Verkehrsbezeichnung (z. B. „Blütenhonig“), das Ursprungsland, Nettogewicht, Name/Anschrift des Imkers/Abfüllers und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein.
- Schonende Behandlung: Übermäßige Erwärmung, die Enzyme zerstört oder den Charakter des Honigs verändert, ist nicht im Sinne der Honigqualität; die Verordnung und Leitlinien empfehlen sorgfältige Verarbeitung.
Was bedeutet das praktisch fĂĽr Imker?
Kurz gesagt: Honig muss naturbelassen bleiben. Das heiĂźt:
- Keine Beimischung von Zucker- oder Sirupstoffen.
- Keine Entfernung essentieller honigeigener Bestandteile (Pollen sind Teil des Produkts und Aussage zur Herkunft).
- Kontrolle des Wassergehalts vor der Abfüllung (z. B. mit Refraktometer), um Gärgefahr zu vermeiden.
- Klare, rechtskonforme Etikettierung (Herkunft, Gewicht, Name, etc.).
Warum ist das wichtig?
Es schützt Verbraucher vor verfälschtem oder falsch bezeichnetem Honig (z. B. gepanschter Importhonig) und erhält die Rückverfolgbarkeit der Herkunft. Besonders problematisch ist die Entfernung von Pollen oder starke Filterung, weil so Herkunfts- und Qualitätsangaben verschleiert werden können.
Hinweis zu Fachstandards
Der Deutsche Imkerbund (DIB) oder andere Fachverbände stellen oft noch strengere Leitlinien (z. B. niedrigere Zielwerte für Wassergehalt) bereit. Imker, die Zertifikate anstreben, sollten deren Vorgaben beachten.
Offizielle Quellen (Auszug)
- Text der Honigverordnung (HonigV) — Gesetze im Internet.
- Anlage mit den Vorgaben (z. B. Wassergehalt) — HonigV Anlage 2.
- Deutscher Imkerbund — Hinweise zur Honigverordnung.
- Landeslabor / LGL: Hinweise zur Kennzeichnung und Wassergehalt.
- Verbraucherschutz: Gefahren durch gepanschten/imitierten Honig.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite fasst die wichtigsten Punkte verständlich zusammen und ersetzt nicht den Gesetzestext. Für konkrete Rechtsfragen oder die vollständige Rechtslage siehe die amtliche Honigverordnung und fachliche Beratung.