Alles um RC Flug Modellbau

Ab heute ist es so weit

Ab heute den 1. Oktober 2017 gelten neue Gesetze für Modellflieger und Copterpiloten. Und was ist mit den Drohnenpiloten ?  Drohnen in Verbindung mit Coptern ist wieder so ein Begriff den die Bescheuerten Medien einfach nachgeplappert haben ohne zu recherchieren. Eine Drohne ist ein unbemanntes Objekt das meist vom Militär benutzt wird. Modellflieger benutzen also keine Drohnen sondern Modellflugzeuge, Modellhubschrauber und eben Copter. Copter ist der Oberbegriff für Tricopter, Quadcopter usw.  Dem Wort Copter wird also die Anzahl der Motoren als Italienisches Wort voran gestellt. Also Tricopter für einen Copter mit drei Motoren, Quadcopter für vier Motoren usw. Viele sagen auch Multicopter 🙂

In diesen netten Bildchen sind die netten Änderungen dargestellt.

 

  • ab 250 Gramm sind also nicht brennbare Schilder mit Namen und Adresse auf dem Modell vorgeschrieben
  • ab 2 kg brauchen wir außerhalb von Modellflugplätzen mit einer Aufstiegserlaubnis einen Kentnisnachweis wenn wir höher als 100m fliegen wollen. Copter haben eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund. Die Gültigkeitsdauer des Kenntnisnachweises beträgt 5 Jahre.
  • ab 5 kg brauchen wir eine Aufstiegserlaubnis diese wird von den Landesluftfahrtbehörden gegen ein Entgelt ausgestellt.
  • Wird der Copter gewerblich benutzt brauchen wir Aufstiegserlaubnis diese wird von den Landesluftfahrtbehörden gegen ein Entgelt ausgestellt.

Dann muss unbedingt geklärt werden ob eure Versicherung die Modellfliegerei abdeckt.

 

 

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